Methodik
Woher die Angaben kommen, wie sie geprüft werden, und wie Sie einen Fehler melden.
Zuletzt geprüft:
Datenquellen
Die 14 Allergene, ihre Bezeichnungen und die Ausnahmen stammen aus Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011, die seit 13.12.2014 gilt. Die Pflicht zur Auskunft bei unverpackten Speisen in Österreich und die Bedingungen der mündlichen Auskunft stehen in der Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014. Die Buchstaben A bis R sind die Empfehlung des Codex Alimentarius Austriacus (BMG 2014); sie sind in Österreich üblich, aber nicht verpflichtend.
Die Beispiele, wo ein Allergen versteckt steckt, sind Küchenpraxis, keine Rechtsquelle.
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II
- Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014
- Codex-Empfehlung zu Buchstabencodes (BMG 2014)
Prüfung
- Jede Seite wird gegen den Verordnungstext gelesen: Bezeichnung des Allergens, Umfang, Ausnahmen in Anhang II.
- Jede Zahl auf einer Seite hat eine Quelle, die auf der Seite steht. Eine Zahl ohne Quelle wird nicht veröffentlicht.
- Das sichtbare Prüfdatum ist der Tag, an dem der Inhalt zuletzt gegen die Quellen geprüft wurde. Ändert sich eine Verordnung, wird die Seite neu geprüft und das Datum neu gesetzt.
Korrektur melden
Ein Allergen falsch erklärt, eine Ausnahme, die fehlt, ein Beispiel, das nicht stimmt: schreiben Sie an shideh@healthblokk.com. Nennen Sie die Seite und was daran falsch ist. Wir prüfen gegen die Quelle, korrigieren und setzen das Prüfdatum neu.
Verantwortlich: Joize FlexCo, Marktstraße 37, 6850 Dornbirn. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Verordnungstext.
Allergene auf Ihrer Karte sauber ausweisen.
Die digitale Speisekarte kennzeichnet die 14 Allergene je Gericht, geprüft von Ihrer Küche.