Gluten
Allergen A der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene nach EU-Verordnung 1169/2011

Wo Gluten versteckt steckt
Panier und Mehlstaub
Schnitzel, Backfisch, mehlierte Pfannengerichte
Saucen und Suppen
Mehlschwitze, Einbrenn, Fertigfonds
Bier und Malz
Biersuppe, Bierteig, Malzextrakt in Backwaren
Sojasauce
Klassische Sojasauce wird mit Weizen gebraut
Wurst und Fleischersatz
Seitan, Bindemittel in Brät und Laibchen
Couscous und Bulgur
Salate, Beilagen, Füllungen
Desserts
Biskuit, Strudelteig, Knödelbrot, Streusel
Gewürzmischungen
Weizenmehl als Trägerstoff, Bouillonwürfel
Was Gastronomen angeben müssen
- Buchstabe A bei jedem Gericht, das Gluten enthält, direkt in der Karte.
- Legende der Buchstabencodes gut sichtbar im Lokal oder auf der Karte.
- Mündliche Auskunft nur durch nachweislich geschulte Person, mit schriftlicher Dokumentation je Gericht.
- Bei jeder Rezepturänderung aktualisieren.
Häufige Fragen
- Ist Hafer ein glutenhaltiges Getreide?
- Ja. Anhang II nennt Hafer ausdrücklich. Als glutenfrei darf Hafer nur gelten, wenn er nach Verordnung (EU) Nr. 828/2014 unter 20 mg/kg Gluten bleibt und so gekennzeichnet ist.
- Muss Glukosesirup aus Weizen gekennzeichnet werden?
- Nein. Glukosesirup und Maltodextrine auf Weizenbasis sind in Anhang II ausgenommen, ebenso Glukosesirup auf Gerstenbasis und Getreide, das zu Destillaten verarbeitet wurde.
- Darf ein Gericht als glutenfrei bezeichnet werden?
- Nur mit höchstens 20 mg/kg Gluten im verzehrfertigen Gericht, nach Verordnung (EU) Nr. 828/2014. Die bloße Abwesenheit des Buchstabens A ist keine Glutenfrei-Angabe.
Verwandte Allergene (Getreide und Samen)
Quellen: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II · Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014 · Codex-Empfehlung zu Buchstabencodes (BMG 2014)
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