Sesam
Allergen N der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene nach EU-Verordnung 1169/2011
Sesam ist Allergen N nach EU-Verordnung 1169/2011: Sesamsamen, Sesamöl, Tahini und alles, was daraus gewonnen wird. Gastronomiebetriebe in Österreich müssen Sesam seit 13.12.2014 auch bei offenen Speisen ausweisen, schriftlich oder mündlich durch geschultes Personal. Häufige Quellen: Hummus, Burgerbrötchen, Sushi, Falafel, asiatische Dressings und Gebäck mit Sesamstreu.

Wo Sesam versteckt steckt
Tahini
Hummus, Baba Ganoush, Halva
Burgerbrötchen
Sesamstreu auf Buns und Gebäck
Sesamöl
Asiatische Dressings, Wok-Gerichte, Marinaden
Sushi
Gerösteter Sesam auf Rollen, Furikake
Falafel
Sesam im Teig und als Panier
Brot und Knäckebrot
Mehrkornbrot, Grissini, Cracker
Gomasio
Sesamsalz, Toppings auf Bowls
Süßwaren
Sesamriegel, Halva, Krokant
Was Gastronomen angeben müssen
- Buchstabe N bei jedem Gericht, das Sesam enthält, direkt in der Karte.
- Legende der Buchstabencodes gut sichtbar im Lokal oder auf der Karte.
- Mündliche Auskunft nur durch nachweislich geschulte Person, mit schriftlicher Dokumentation je Gericht.
- Bei jeder Rezepturänderung aktualisieren.
Häufige Fragen
- Muss das Sesambrötchen beim Burger gekennzeichnet werden?
- Ja. Sesamstreu ist eine Zutat des Brötchens, und der Burger trägt den Buchstaben N. Ein Brötchen ohne Sesam ist für Gäste mit Sesamallergie der einfachste Ausweg.
- Ist Sesamöl kennzeichnungspflichtig?
- Ja. Anders als für Sojaöl gibt es für Sesamöl keine Ausnahme in Anhang II. Jedes Gericht mit Sesamöl, auch geröstetem, wird als N ausgewiesen.
- Gehört Sesam zu den Schalenfrüchten?
- Nein. Sesam ist eine Ölsaat mit dem eigenen Buchstaben N. Mohn, Leinsamen und Sonnenblumenkerne sind keine kennzeichnungspflichtigen Allergene.
Verwandte Allergene (Samen und Nüsse)
Quellen: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II · Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014 · Codex-Empfehlung zu Buchstabencodes (BMG 2014)
Sesam auf Ihrer Karte sauber ausweisen.
Die digitale Speisekarte kennzeichnet die 14 Allergene je Gericht.