Schalenfrüchte

    Allergen H der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene nach EU-Verordnung 1169/2011

    Schalenfrüchte sind Allergen H nach EU-Verordnung 1169/2011: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien und Macadamianüsse. Gastronomiebetriebe in Österreich müssen sie seit 13.12.2014 auch bei offenen Speisen ausweisen, schriftlich oder mündlich durch geschultes Personal. Häufige Quellen: Pesto, Marzipan, Nussöle, Desserts, Füllungen und Salat-Toppings.
    Vier Schälchen mit Mandeln, Haselnüssen, Walnüssen und Pistazien, daneben geknackte Walnussschalen und ein Nussknacker auf einem Holzbrett

    Wo Schalenfrüchte versteckt steckt

    • Pesto

      Pinienkerne gelten nicht, Cashew oder Walnuss schon

    • Marzipan und Nougat

      Desserts, Pralinen, Weihnachtsbäckerei

    • Nussöle

      Walnussöl und Haselnussöl in Dressings

    • Panier und Krusten

      Mandelkruste, Nusspanier

    • Saucen

      Romesco, Satay-Varianten, Mole

    • Vegane Käsealternativen

      Cashewbasis in Aufstrichen und Saucen

    • Müsli und Toppings

      Granola, Salate, Bowls

    • Liköre und Sirupe

      Amaretto, Frangelico, Orgeat

    Was Gastronomen angeben müssen

    • Buchstabe H bei jedem Gericht, das Schalenfrüchte enthält, direkt in der Karte.
    • Legende der Buchstabencodes gut sichtbar im Lokal oder auf der Karte.
    • Mündliche Auskunft nur durch nachweislich geschulte Person, mit schriftlicher Dokumentation je Gericht.
    • Bei jeder Rezepturänderung aktualisieren.

    Häufige Fragen

    Welche Nüsse zählen zu den Schalenfrüchten?
    Genau acht: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien und Macadamianüsse. Pinienkerne, Kokosnuss und Muskatnuss sind keine Schalenfrüchte im Sinne der LMIV.
    Muss die Nussart genannt werden?
    Bei verpackter Ware ja, dort wird die konkrete Art angegeben. In der Gastronomie reicht der Buchstabe H, die Sorte muss der Betrieb aber auf Nachfrage nennen können.
    Zählen Erdnüsse zu den Schalenfrüchten?
    Nein. Erdnüsse sind Hülsenfrüchte mit dem eigenen Buchstaben E. Ein Gericht mit Erdnüssen und Mandeln trägt E und H.

    Verwandte Allergene (Nüsse und Samen)

    Quellen: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II · Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014 · Codex-Empfehlung zu Buchstabencodes (BMG 2014)

    Schalenfrüchte auf Ihrer Karte sauber ausweisen.

    Die digitale Speisekarte kennzeichnet die 14 Allergene je Gericht.

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