Soja
Allergen F der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene nach EU-Verordnung 1169/2011
Soja ist Allergen F nach EU-Verordnung 1169/2011. Gastronomiebetriebe in Österreich müssen Soja seit 13.12.2014 auch bei offenen Speisen ausweisen, schriftlich in der Karte oder mündlich durch nachweislich geschultes Personal. Häufige Quellen: Sojasauce, Tofu, Sojalecithin (E322) und Fertigprodukte. Vollständig raffiniertes Sojaöl ist ausgenommen.

Wo Soja versteckt steckt
Sojasauce
Asiatische Küche, Marinaden, Dressings
Sojalecithin (E322)
Schokolade, Backwaren, Margarine
Tofu und Tempeh
Vegetarische und vegane Gerichte
Miso und Edamame
Japanische Küche, Suppen
Fleischersatz
Veggie-Patties, Sojagranulat
Fertigsaucen und Brühen
Convenience-Produkte
Brot und Gebäck
Sojamehl als Backmittel
Instantprodukte
Suppen, Desserts, Shakes
Was Gastronomen angeben müssen
- Buchstabe F bei jedem Gericht, das Soja enthält, direkt in der Karte.
- Legende der Buchstabencodes gut sichtbar im Lokal oder auf der Karte.
- Mündliche Auskunft nur durch nachweislich geschulte Person, mit schriftlicher Dokumentation je Gericht.
- Bei jeder Rezepturänderung aktualisieren.
Häufige Fragen
- Muss raffiniertes Sojaöl gekennzeichnet werden?
- Nein. Vollständig raffiniertes Sojaöl und -fett ist in Anhang II der LMIV ausdrücklich von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
- Fällt Sojalecithin (E322) unter die Kennzeichnungspflicht?
- Ja. Lecithin aus Soja ist nicht ausgenommen und muss als Soja (F) ausgewiesen werden.
- Reicht in Österreich die mündliche Auskunft?
- Ja, wenn eine nachweislich geschulte Person Auskunft gibt und die Allergene je Gericht schriftlich dokumentiert sind (Allergeninformationsverordnung).
Verwandte Allergene (Hülsenfrüchte)
Quellen: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II · Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014 · Codex-Empfehlung zu Buchstabencodes (BMG 2014)
Soja auf Ihrer Karte sauber ausweisen.
Die digitale Speisekarte kennzeichnet die 14 Allergene je Gericht.