Soja

    Allergen F der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene nach EU-Verordnung 1169/2011

    Soja ist Allergen F nach EU-Verordnung 1169/2011. Gastronomiebetriebe in Österreich müssen Soja seit 13.12.2014 auch bei offenen Speisen ausweisen, schriftlich in der Karte oder mündlich durch nachweislich geschultes Personal. Häufige Quellen: Sojasauce, Tofu, Sojalecithin (E322) und Fertigprodukte. Vollständig raffiniertes Sojaöl ist ausgenommen.
    Sojasauce in einer Schale, ein Block Tofu auf einem Holzbrett, getrocknete Sojabohnen und Edamame auf Leinen

    Wo Soja versteckt steckt

    • Sojasauce

      Asiatische Küche, Marinaden, Dressings

    • Sojalecithin (E322)

      Schokolade, Backwaren, Margarine

    • Tofu und Tempeh

      Vegetarische und vegane Gerichte

    • Miso und Edamame

      Japanische Küche, Suppen

    • Fleischersatz

      Veggie-Patties, Sojagranulat

    • Fertigsaucen und Brühen

      Convenience-Produkte

    • Brot und Gebäck

      Sojamehl als Backmittel

    • Instantprodukte

      Suppen, Desserts, Shakes

    Was Gastronomen angeben müssen

    • Buchstabe F bei jedem Gericht, das Soja enthält, direkt in der Karte.
    • Legende der Buchstabencodes gut sichtbar im Lokal oder auf der Karte.
    • Mündliche Auskunft nur durch nachweislich geschulte Person, mit schriftlicher Dokumentation je Gericht.
    • Bei jeder Rezepturänderung aktualisieren.

    Häufige Fragen

    Muss raffiniertes Sojaöl gekennzeichnet werden?
    Nein. Vollständig raffiniertes Sojaöl und -fett ist in Anhang II der LMIV ausdrücklich von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
    Fällt Sojalecithin (E322) unter die Kennzeichnungspflicht?
    Ja. Lecithin aus Soja ist nicht ausgenommen und muss als Soja (F) ausgewiesen werden.
    Reicht in Österreich die mündliche Auskunft?
    Ja, wenn eine nachweislich geschulte Person Auskunft gibt und die Allergene je Gericht schriftlich dokumentiert sind (Allergeninformationsverordnung).

    Verwandte Allergene (Hülsenfrüchte)

    Quellen: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II · Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014 · Codex-Empfehlung zu Buchstabencodes (BMG 2014)

    Soja auf Ihrer Karte sauber ausweisen.

    Die digitale Speisekarte kennzeichnet die 14 Allergene je Gericht.

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